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Schlagwort: IDD

Versicherungsvermittler und ihre Mitarbeiter müssen sich seit der Umsetzung der IDD am 23. Februar 2018 regelmäßig weiterbilden. Die Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr wird durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive) geregelt.

Die IDD-Richtlinie gilt gemäß § 34d Abs. 1 GewO für alle im Versicherungsvertrieb Tätigen – d.h. für Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind. Dies beinhaltet jeden, der beratende Tätigkeiten zu Versicherungsverträgen ausführt, Versicherungsverträge abschließt oder vermittelt oder zu Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen – insbesondere im Schadenfall – beiträgt.

Die IDD Richtlinie gilt demnach für:
– Versicherungsmakler und -vertreter
– Versicherungsberater
– Gebundene Versicherungsvermittler
– Personen, die verantwortlich sind für die Leitung des Gewerbebetriebs der Versicherungsvermittlung
– Unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigte

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die zu Thema “IDD” auf unserer Webseite veröffentlicht wurden.

Für die lückenlose Umsetzung der IDD hat mb Support die Plattform https://switchyou.de ins Leben gerufen. Mit SwitchYou können Sie an Weiterbildungen teilnehmen sowie diese als Trainer anbieten. Außerdem können Sie Ihre Weiterbildungszeit dokumentieren. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Weiterbildungszeit ihrer Mitarbeiter zu managen.

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